Als Inhaber des Titels „Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht“, der mir im Jahr 2015 von der Rechtsanwaltskammer Hamm verliehen wurde, habe ich besondere theoretische und praktische Kenntnisse in den Bereichen des allgemeinen Mietrechts, des Gewerberaummietrechts, des Wohnungsmietrechts, des Pachtrechts, des Wohnungseigentumsrechts und auch des Nachbarrechts nachgewiesen. Dieser Titel dokumentiert das Vorliegen entsprechender Spezialisierungen. Die Verleihung erfolgt nach den in der Fachanwaltsordnung FAO festgelegten Qualitätsstandards. Ständige Fortbildungen, die jährlich nachzuweisen sind, stellen die Qualität und das hohe Niveau sicher.
Mietrecht
Wohnraum- und Geschäftsraummietverhältnisse
Erstellung und rechtliche Überprüfung von Mietverträgen
Ausspruch oder Abwehr von Kündigungen des Mietverhältnisses
Räumungen des Mietobjekts, Abwehr und Einleitung einer Räumungsklage
Zahlung des Mietzinses, außergerichtlicher oder gerichtlicher Forderungseinzug
Mietminderungen
Beseitigung von Sach- und Mietmängeln
Schadensersatzansprüche wegen Beschädigungen der Mietsache
Rückgewähr der Kaution
Überprüfung oder Erstellung von Neben-/Betriebskostenabrechnungen
Wohnungseigentumsrecht
Eigentum / Sondereigentum / Gemeinschaftseigentum
Eigentümergemeinschaft / Eigentümerversammlung
Hausgeld / Jahresabrechnung / Wirtschaftsplan
Sonderumlagen
Stimmrechte
Beschlusssammlung
Anfechtung von Beschlüssen
Teilungserklärung
Umlageschlüssel
Verwaltung / Verwalter / Beirat