Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht

 

Fachanwalt im Miet- und Wohnungseigentumsrecht

 

Als Inhaber des Titels „Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht“, der mir im Jahr 2015 von der Rechtsanwaltskammer Hamm verliehen wurde, habe ich besondere theoretische und praktische Kenntnisse in den Bereichen des allgemeinen Mietrechts, des Gewerberaummietrechts, des Wohnungsmietrechts, des Pachtrechts, des Wohnungseigentumsrechts und auch des Nachbarrechts nachgewiesen. Dieser Titel dokumentiert das Vorliegen entsprechender Spezialisierungen. Die Verleihung erfolgt nach den in der Fachanwaltsordnung FAO festgelegten Qualitätsstandards. Ständige Fortbildungen, die jährlich nachzuweisen sind, stellen die Qualität und das hohe Niveau sicher.

 

Mietrecht

 

Wohnraum- und Geschäftsraummietverhältnisse

Erstellung und rechtliche Überprüfung von Mietverträgen
Ausspruch oder Abwehr von Kündigungen des Mietverhältnisses
Räumungen des Mietobjekts, Abwehr und Einleitung einer Räumungsklage
Zahlung des Mietzinses, außergerichtlicher oder gerichtlicher Forderungseinzug

Mietminderungen
Beseitigung von Sach- und Mietmängeln
Schadensersatzansprüche wegen Beschädigungen der Mietsache
Rückgewähr der Kaution
Überprüfung oder Erstellung von Neben-/Betriebskostenabrechnungen

 

Wohnungseigentumsrecht

 

Eigentum / Sondereigentum / Gemeinschaftseigentum
Eigentümergemeinschaft / Eigentümerversammlung
Hausgeld / Jahresabrechnung / Wirtschaftsplan
Sonderumlagen
Stimmrechte

Beschlusssammlung

Anfechtung von Beschlüssen

Teilungserklärung
Umlageschlüssel
Verwaltung / Verwalter / Beirat

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© Rechtsanwalt Christian Teschner